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BGH, Beschluss vom 2023-08-31 - VIa ZR 462/22

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers, der eine Revision in einem früheren Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg beantragen wollte, abgelehnt wurde. Der Kläger hatte keinen ausreichenden Grund für eine Revision vorgebracht, insbesondere fehlt der Nachweis einer rechtlichen Verletzung.

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