BGH, Urteil vom 2023-12-04 - VIa ZR 673/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.12.2023
- AktenzeichenVIa ZR 673/22
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Berufungsgericht in einem vorherigen Fall nicht ausreichend berücksichtigt hat, dass einem Kläger Schadensersatz zustehen könnte, weil sein Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung hat. Das Gericht hat das Urteil des Berufungsgerichts teilweise aufgehoben und die Sache zurückgewiesen, damit diese neu verhandelt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl