BGH, Beschluss vom 2024-08-26 - 2 ARs 253/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.08.2024
- Aktenzeichen2 ARs 253/24
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde eines Beschwerdeführers gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg unzulässig ist. Das bedeutet, er kann diese Entscheidung nicht anfechten.
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