BGH, Beschluss vom 2024-01-02 - I ZB 83/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.01.2024
- AktenzeichenI ZB 83/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts Trier abgelehnt. Die Beschwerde war unzulässig, weil man gegen einstweilige Verfügungen keine Rechtsbeschwerde einlegen kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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