BGH, Beschluss vom 2024-08-26 - 2 ARs 191/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.08.2024
- Aktenzeichen2 ARs 191/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde eines Verurteilten gegen frühere Entscheidungen des Oberlandesgerichts nicht zulässig ist. Das bedeutet, der Verurteilte kann nicht dagegen vorgehen, weil es gesetzliche Bestimmungen gibt, die das nicht erlauben.
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