BGH, Beschluss vom 2025-03-21 - 2 ARs 193/24, 2 ARs 507/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.03.2025
- Aktenzeichen2 ARs 193/24, 2 ARs 507/24
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wurden zwei Verfahren zusammengelegt. Die Beschwerden des Verurteilten gegen vergangene Entscheidungen eines Oberlandesgerichts werden als unzulässig abgelehnt, weil sie so nicht angefochten werden können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.