BGH, Beschluss vom 2023-12-19 - I ZB 71/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.12.2023
- AktenzeichenI ZB 71/23
In diesem Fall hat ein Antragsteller versucht, gegen eine Entscheidung des Landgerichts Trier Rechtsbeschwerde einzulegen. Der Bundesgerichtshof hat diese Beschwerde als unzulässig abgewiesen und auch den Antrag auf einen Notanwalt abgelehnt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl