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BGH, Beschluss vom 2023-10-20 - V ZR 205/22

2. Für Privatpersonen ist dieser Fall relevant, wenn sie in ähnlichen Situationen wie Erbbaurechtsinhaber sind, also etwa bei Fragen zur Rückgabe von Erbbaurechten oder Besitzverhältnissen an Immobilien.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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