BGH, Beschluss vom 2023-08-31 - VIa ZR 264/22
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum31.08.2023
- AktenzeichenVIa ZR 264/22
Das Gericht hat entschieden, dass die Beschwerde einer Person, die eine Klage eingelegt hat, nicht zulässig ist. Der Fall hat keine grundsätzliche Bedeutung, und es sind keine ausreichenden Gründe genannt worden, um eine höhere gerichtliche Prüfung anzustreben.
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