BGH, Beschluss vom 2026-02-25 - II ZR 148/24
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum25.02.2026
- AktenzeichenII ZR 148/24
In diesem Fall klagt ein Verbraucher auf Rückzahlung von Genussrechten, die er bei einem Unternehmen erworben hat. Das Gericht hat entschieden, dass das deutsche Gericht zuständig ist und ihm der Betrag von 17.000 Euro zusteht, trotz einer vorherigen Abwertung der Genussrechte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils