BGH, Beschluss vom 2026-02-25 - II ZR 148/24
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum25.02.2026
- AktenzeichenII ZR 148/24
In diesem Fall klagt ein Verbraucher auf Rückzahlung von Genussrechten, die er bei einem Unternehmen erworben hat. Das Gericht hat entschieden, dass das deutsche Gericht zuständig ist und ihm der Betrag von 17.000 Euro zusteht, trotz einer vorherigen Abwertung der Genussrechte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.