BGH, Beschluss vom 2024-01-08 - I ZB 114/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.01.2024
- AktenzeichenI ZB 114/22
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird festgelegt, wie hoch der Wert der anwaltlichen Tätigkeit in einem bestimmten Rechtsbeschwerdeverfahren ist. Der Gegenstandswert wird auf bis zu 500 Euro festgesetzt, was wichtig für die Berechnung der Gebühren ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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