BGH, Beschluss vom 2025-10-15 - 2 ARs 371/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.10.2025
- Aktenzeichen2 ARs 371/25
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde eines Beschwerdeführers gegen einen vorherigen gerichtlichen Beschluss als unzulässig verworfen wird. Der Grund dafür ist, dass dieser Beschluss rechtlich nicht mit einer Beschwerde angefochten werden kann.
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