BGH, Beschluss vom 2025-11-04 - 2 ARs 322/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.11.2025
- Aktenzeichen2 ARs 322/25
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Oberlandesgericht Stuttgart für einen Konflikt zwischen Gerichten zuständig ist, der die Auslieferung einer Person an die Türkei betrifft. Es ging darum, dass dieser Verfolgte seine Abschiebung verhindern wollte, aber es gab keinen rechtlichen Grund, dies zu tun.
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