BGH, Beschluss vom 2024-01-04 - I ZB 68/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.01.2024
- AktenzeichenI ZB 68/23
In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge der Klägerin unzulässig ist, weil sie ohne zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht wurde. Außerdem wurden die Gesuche der Klägerin, Richter wegen Befangenheit abzulehnen, ebenfalls als unzulässig verworfen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl