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BGH, Beschluss vom 2024-01-04 - I ZB 68/23

In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge der Klägerin unzulässig ist, weil sie ohne zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht wurde. Außerdem wurden die Gesuche der Klägerin, Richter wegen Befangenheit abzulehnen, ebenfalls als unzulässig verworfen.

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