BGH, Beschluss vom 2024-01-11 - I ZB 80/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.01.2024
- AktenzeichenI ZB 80/23
Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde des Schuldners als unzulässig abgewiesen. Er konnte nicht gegen den vorherigen Beschluss des Landgerichts Bonn vorgehen, weil das Gericht diese Beschwerde nicht erlaubt hatte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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