BGH, Beschluss vom 2024-01-10 - VI ZR 322/21
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum10.01.2024
- AktenzeichenVI ZR 322/21
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs geht es um einen Kläger, der von einem Zahnarzt Schadensersatz verlangt hat. Die Klage wurde in den Vorinstanzen abgewiesen, und der Kläger hat daraufhin ein Rechtsmittel eingelegt, dessen Wert auf bis zu 1.800.000 € festgesetzt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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