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BGH, Beschluss vom 2024-01-09 - I ZB 86/23

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde des Antragstellers gegen einen vorherigen Beschluss des Landgerichts Trier abgewiesen wurde. Der Gericht sieht keine Möglichkeit für eine Rechtsbeschwerde in diesem speziellen Verfahren, das eine einstweilige Verfügung betrifft.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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