BGH, Beschluss vom 2026-04-22 - 2 ARs 92/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.04.2026
- Aktenzeichen2 ARs 92/26
In diesem Urteil ging es um einen Konflikt zwischen zwei Gerichten über die Zuständigkeit für die Führungsaufsicht eines Verurteilten. Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Landgericht Karlsruhe dafür zuständig ist, da der Verurteilte dort inhaftiert ist.
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