BGH, Beschluss vom 2024-01-11 - VI ZR 1361/20
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.01.2024
- AktenzeichenVI ZR 1361/20
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde einer Klägerin gegen eine frühere Entscheidung nicht angenommen wird. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, weil die Vorteile der Nutzung eines Leasingfahrzeugs die Kosten decken.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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