BGH, Beschluss vom 2023-11-13 - VIa ZR 390/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.11.2023
- AktenzeichenVIa ZR 390/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers gegen einen früheren Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt abgelehnt wird. Der Kläger hatte kein ausreichendes rechtliches Argument vorgebracht, das eine Revision rechtfertigen würde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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