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BGH, Urteil vom 2026-06-16 - II ZR 198/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das vorherige Urteil eines Oberlandesgerichts aufgehoben wird. Die Kläger hatten gegen bestimmte Mitteilungspflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen, wodurch sie ihre Rechte auf Stimmabgabe verloren hatten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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