BGH, Beschluss vom 2024-01-24 - I ZB 74/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.01.2024
- AktenzeichenI ZB 74/23
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Trier nicht zulässig ist. Eine Rechtsbeschwerde in einem Verfahren zur einstweiligen Verfügung ist nicht erlaubt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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