BGH, Urteil vom 2024-01-18 - III ZR 246/22
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum18.01.2024
- AktenzeichenIII ZR 246/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Anleger Ansprüche auf Schadensersatz gegen eine Insolvenzschuldnerin hat, weil diese ihre Informationspflichten verletzt hat. Die Anleger wurden nicht ausreichend über die Risiken einer Änderung ihrer Geldanlage informiert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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