BGH, Beschluss vom 2024-01-09 - VIII ZB 8/23
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum09.01.2024
- AktenzeichenVIII ZB 8/23
In diesem Urteil hat das Gericht entschieden, dass die Kosten für einen Unterbevollmächtigten, also einen Anwalt, der für einen anderen Anwalt arbeitet, erstattet werden müssen, wenn dadurch Reisekosten für den Hauptanwalt gespart werden. Die Klägerin war eine Wohnungsgesellschaft, die eine Mieterin auf Räumung verklagte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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