BGH, Beschluss vom 2024-01-16 - VIII ZB 55/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.01.2024
- AktenzeichenVIII ZB 55/23
In diesem Fall hat eine Beschwerdeführerin versucht, gegen eine Kostenrechnung des Bundesgerichtshofs Widerspruch einzulegen. Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt und die Kosten von 364 € für das Verfahren bleiben bestehen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl