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BGH, Beschluss vom 2023-11-13 - 3 ZB 2/22

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Polizei einen stark alkoholisierte Mann rechtmäßig in Gewahrsam nehmen durfte, nachdem er auf einer Kirmes andere Menschen belästigt hat. Das Amtsgericht hatte die Ingewahrsamnahme als zulässig erklärt.

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