BGH, Beschluss vom 2023-11-13 - 3 ZB 2/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.11.2023
- Aktenzeichen3 ZB 2/22
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Polizei einen stark alkoholisierte Mann rechtmäßig in Gewahrsam nehmen durfte, nachdem er auf einer Kirmes andere Menschen belästigt hat. Das Amtsgericht hatte die Ingewahrsamnahme als zulässig erklärt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl