BGH, Beschluss vom 2026-07-07 - VI ZR 248/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.07.2026
- AktenzeichenVI ZR 248/25
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock zurückgewiesen wird. Es gab keine grundlegenden Fragen oder neue rechtliche Aspekte, die eine weitere Prüfung erforderlichen.
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