BGH, Urteil vom 2026-07-01 - VIII ZR 4/23
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum01.07.2026
- AktenzeichenVIII ZR 4/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Vermieterin keine Schadensersatzansprüche gegen eine Mieterin hat, weil die Kündigungen, die sie ausgesprochen hat, formell unwirksam waren. Der Grund dafür war, dass wichtige Vorschriften nicht beachtet wurden, die die Kirchengemeinde schützen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.