BGH, Beschluss vom 2024-02-27 - 5 ARs 35/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.02.2024
- Aktenzeichen5 ARs 35/23
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Antrag des Antragstellers abgelehnt, der gegen eine angeblich verzögerte Bearbeitung seines Wiederaufnahmeantrags klagte. Die daraufhin eingelegte Rechtsbeschwerde wurde als unzulässig verworfen, da sie nicht vom Oberlandesgericht genehmigt wurde.
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