Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsvergleich bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum06.02.2024
- AktenzeichenVIII ZB 6/24
In diesem Urteil geht es um die Aussetzung der Zwangsvollstreckung eines Räumungsvergleichs. Das bedeutet, dass die Räumung einer Wohnung vorerst gestoppt wird, bis über eine Rechtsbeschwerde entschieden wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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