BGH, Urteil vom 2024-02-15 - VII ZR 905/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.02.2024
- AktenzeichenVII ZR 905/21
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Klägerin, die gegen einen Autohersteller eine Schadensersatzforderung geltend machen wollte, teilweise recht hat. Allerdings wurde ein Großteil ihrer Ansprüche zurückgewiesen, da sie nicht ausreichend zu einem möglichen Gesetzesverstoß des Herstellers vorgetragen hat.
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