BGH, Beschluss vom 2026-08-04 - IV ZR 70/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.08.2026
- AktenzeichenIV ZR 70/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Schuldner auch für die Kostenanteile anderer Schuldner haften muss. Der Schuldner wollte, dass ihm die Kosten für andere nicht angelastet werden, aber das wurde abgelehnt.
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