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BGH, Urteil vom 2024-02-01 - VII ZR 599/21

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Kläger keine ausreichenden Beweise dafür vorgelegt hat, dass sein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Das Berufungsgericht hatte in seiner Entscheidung bereits die Haftung des Beklagten verneint.

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