BGH, Beschluss vom 2024-03-05 - VIa ZR 51/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.03.2024
- AktenzeichenVIa ZR 51/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Klage nicht zugelassen wird, weil sie keine grundsätzliche Bedeutung hat. Die Klägerin hatte versucht, ihre Beschwerde gegen eine frühere Entscheidung erfolgreich zu machen, was aber nicht gelang.
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