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BGH, Urteil vom 2024-02-01 - VII ZR 688/21

In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass ein Kläger keine Schadensersatzansprüche gegen einen Autohersteller wegen einer angeblich unzulässigen Technik in einem Fahrzeug geltend machen kann. Der Kläger konnte nicht beweisen, dass das Unternehmen vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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