BGH, Beschluss vom 2024-03-19 - VIII ZA 17/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.03.2024
- AktenzeichenVIII ZA 17/23
Der Bundesgerichtshof hat einen Antrag des Schuldners abgelehnt, einen Anwalt für eine Rechtsbeschwerde einzusetzen. Der Antrag wurde als unbegründet angesehen, da die beabsichtigte Klage laut Gesetz keine Aussicht auf Erfolg hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.