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BGH, Urteil vom 2024-02-01 - VII ZR 715/21

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kläger keinen Schadensersatz erhalten kann, weil das Verhalten der Beklagten nicht sittenwidrig war. Es ging um die Verwendung eines speziellen Systems in einem Fahrzeug, das möglicherweise gegen Abgasrichtlinien verstößt, aber kein vorsätzlich schlechtes Verhalten nachgewiesen werden konnte.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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