BGH, Beschluss vom 2024-03-26 - VIa ZR 246/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.03.2024
- AktenzeichenVIa ZR 246/22
In diesem Fall geht es um eine Beschwerde, die ein Kläger gegen ein Urteil eines Oberlandesgerichts eingebracht hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde nicht zugelassen wird, weil die Angelegenheit nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist und keine neuen rechtlichen Fragen geklärt werden müssen.
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