BGH, Beschluss vom 2024-03-26 - VIa ZR 483/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.03.2024
- AktenzeichenVIa ZR 483/22
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers gegen die Ablehnung seiner Revision nicht zugelassen wird. Das Gericht fand, dass der Fall keine grundsätzliche Bedeutung hat und die rechtlichen Fragen bereits geklärt sind.
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