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BGH, Beschluss vom 2024-03-14 - V ZB 34/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Berufung von Klägern gegen ein Urteil des Landgerichts unzulässig ist, weil sie die Frist zur Begründung der Berufung versäumt haben. Ihre Anträge auf Fristverlängerung und Wiedereinsetzung wurden abgelehnt, weil sie nicht ausreichend nachweisen konnten, dass die Versäumnis nicht selbst verschuldet war.

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