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BGH, Urteil vom 2024-03-19 - VIa ZR 868/22

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Kläger in einem Rechtsstreit um Schadensersatz gegen einen Fahrzeughersteller in einem bestimmten Punkt recht hat. Das Gericht hat den Fall zur neuen Prüfung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil es nicht alle möglichen Ansprüche des Klägers berücksichtigt hat.

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