BGH, Beschluss vom 2024-03-05 - XIII ZB 18/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.03.2024
- AktenzeichenXIII ZB 18/22
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Amtsgericht Duisburg einen Mann bei seiner Anhörung nicht korrekt behandelt hat. Er hatte das Recht, einen Anwalt zu seiner Anhörung hinzuzuziehen, was nicht respektiert wurde.
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