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BGH, Beschluss vom 2024-04-12 - IX ZB 7/24

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Rechtsbeschwerde gegen eine Ablehnung von Prozesskostenhilfe unzulässig ist. Die Antragstellerin kann nur eine sofortige Beschwerde einlegen und muss dies beim zuständigen Oberlandesgericht tun.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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