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BGH, Beschluss vom 2024-03-27 - VII ZR 145/23

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Revision einer Klägerin teilweise unzulässig ist. Dies betrifft die Überprüfung eines Urteils, das sich um besondere Vereinbarungen in finanziellen Buchauszügen dreht.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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