BGH, Beschluss vom 2024-04-17 - I ZB 21/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.04.2024
- AktenzeichenI ZB 21/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Rechtsbeschwerde eines Schuldners unzulässig ist. Das bedeutet, dass er nicht in der Lage ist, gegen eine Entscheidung des Landgerichts Görlitz vorzugehen, weil bestimmte gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.