BGH, Beschluss vom 2024-03-13 - II ZB 17/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.03.2024
- AktenzeichenII ZB 17/23
In diesem Fall hat das Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Rechtsbeschwerde des Antragstellers nicht zulässig ist. Das bedeutet, der Antragsteller kann gegen einen vorherigen Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz nichts weiter unternehmen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.