BGH, Urteil vom 2024-04-17 - IV ZR 273/22
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum17.04.2024
- AktenzeichenIV ZR 273/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Steuerberater, der als Treuhänder in eine Fondsgesellschaft involviert ist, nicht automatisch versichert ist, wenn er Fehler bei der Beratung von Anlegern macht. Es wird festgestellt, dass bestimmte vertragliche Regelungen nicht ausreichend sind, um den Versicherungsschutz sicherzustellen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.