BGH, Urteil vom 2024-04-17 - IV ZR 274/22
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum17.04.2024
- AktenzeichenIV ZR 274/22
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wurde entschieden, dass eine Treuhandkommanditistin keinen Versicherungsschutz hat, weil sie bei der Verletzung von Aufklärungspflichten nicht richtig im Rahmen ihrer Treuhandtätigkeit gehandelt hat. Das Gericht hat das vorherige Urteil aufgehoben und die Sache zurück an das Berufungsgericht verwiesen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.