BGH, Beschluss vom 2024-04-15 - VI ZR 297/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.04.2024
- AktenzeichenVI ZR 297/21
Das Urteil betrifft eine Anhörungsrüge, die von einer Klägerin eingelegt wurde, weil sie der Meinung war, dass ihr in einem vorherigen Beschluss nicht ausreichend Gehör gegeben wurde. Der BGH hat entschieden, dass dieser Anspruch nicht verletzt wurde und die Rüge zurückgewiesen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.