BGH, Beschluss vom 2024-06-27 - LwZR 3/24
- ArtUrteil
- BrancheAgrar & Landwirtschaft
- Datum27.06.2024
- AktenzeichenLwZR 3/24
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Antrag der Beklagten, die Zwangsvollstreckung eines Urteils einzustellen, nicht angenommen wurde. Es wurde festgestellt, dass die Beklagte nicht ausreichend nachgewiesen hat, dass sie durch die Zwangsvollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil erleidet.
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